Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir, das Team der Schaefer’s Apotheken in Kreuzwertheim und Wertheim, sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.schaefers-apotheke.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der unter Punkt 2. folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den anerkannten Standards vereinbar.
Die Überprüfung beruht auf einer durch das Tool https://wave.webaim.org vorgenommenen Bewertung nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweit geltenden Normen. Dabei wurden die Startseite und eine exemplarische Artikelseite geprüft.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind – etwa aufgrund unverhältnismäßiger Belastungen oder technischer Einschränkungen – derzeit nicht barrierefrei:
Alternativtexte
Bilder und andere visuelle Elemente (z.B. Buttons, Links, Grafiken, insofern vorhanden) enthalten nicht immer eine für Screenreader lesbare Textform der dargestellten Informationen.
Formulare und Eingabefelder
Es gibt Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu dem Formularfeld ist erschwert.
Kontraste
Texte und visuelle Elemente haben kein/nicht immer ein ausreichendes Kontrastverhältnis.
Tastaturbedienbarkeit
Nicht alle interaktiven Komponenten (z. B. Formulare, Schaltflächen, insofern vorhanden) sind so gestaltet, dass sie über verschiedene Eingabemethoden, etwa Tastatur oder Touch, zugänglich sind.
Inhaltlicher Aufbau der Website
Nicht alle Inhalte (z.B. Tabellen, Listen, insofern vorhanden) sind so aufgebaut und beschrieben, dass sie auch mithilfe von Screenreadern erkannt und verstanden werden können.
Überschriften und Seitenstruktur
Es gibt Sprünge in der Überschriftenhierarchie. Assistive Technologien, wie Screenreader oder Tastaturbedienung, können dadurch eingeschränkt werden.
Sprache
Es gibt Seiten, die kein Sprach-Attribut hinterlegt haben, so dass Screenreader Probleme haben könnten, die richtige Aussprache für eine Sprachausgabe zu wählen.
Nutzung von ARIA Labeln
ARIA-Attribute und -Roles sind nicht immer angemessen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 14.07.2025 überprüft
4. Feedback und Kontaktangaben
Falls Sie Anmerkungen oder Fragen haben, können Sie sich gerne bei uns melden:
Schaefer’s Apotheke Kreuzwertheim Dr. Benjamin Schaefer e.K.
Lengfurter Straße 53
97892 Kreuzwertheim
Telefon: 09342 / 21999
E-Mail: kzw(at)schaefers-apotheke.de
5. Schlichtungsverfahren
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Länder schaffen derzeit (Stand 14.07.2025) die hierfür notwendigen Voraussetzungen.
Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 / 567 69 70
E-Mail: mlbf(at)ms.sachsen-anhalt.de